Zusätzliche Klarstellungen zum Auftragsformular

Bei den nachfolgend genannten Stellen kann es sich je nach Leistung um Auftragsverarbeiter oder eigenständig Verantwortliche handeln.

Sofern auf der Hauptwebsite kfz.click Google-Dienste eingesetzt werden, erfolgt dies ausschließlich nach Einwilligung gemäß § 25 TDDDG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Auf dem Auftragsformular unter auftrag.kfz.click werden nach aktuellem technischen Stand keine Google-Ads- oder Google-Analytics-Tags geladen. Soweit Google Analytics 4 auf der Hauptwebsite eingesetzt wird, werden nach Google-Angaben IP-Adressen von Nutzern aus der EU nicht protokolliert oder gespeichert.

Zusätzlich verwenden wir im Auftragsformular technisch notwendige Cookies bzw. vergleichbare Speichertechniken, insbesondere zur Speicherung eines Formularentwurfs, zur Sitzungs- und Freigabesteuerung sowie zur Absicherung geschützter Formular- und Dokumentbereiche. Rechtsgrundlage ist § 25 Abs. 2 TDDDG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. f DSGVO.

Für das Auftragsformular nutzen wir Vercel als Hosting- und Anwendungsplattform. Soweit darüber ein angebundener Redis-/KV-Speicher eingesetzt wird, kann die technisch notwendige Speicherung von Formularentwürfen, Sitzungs-/Freigabedaten, Verifizierungs-/OTP-Status sowie Dokumenten- und Prozessdaten über eine entsprechende Speicherintegration erfolgen; Region und Verarbeitungsort richten sich nach der konkreten Projektkonfiguration.

Für Signatur- und Identifizierungsprozesse nutzen wir Signhost. Solange Scrive technisch oder prozessual noch eingesetzt wird, gilt dies ergänzend auch für Scrive.

Soweit im Auftragsformular Schriftarten eingesetzt werden, werden diese nach aktuellem technischen Stand lokal bzw. selbst gehostet bereitgestellt. Hierdurch werden im Rahmen des Auftragsformulars keine zusätzlichen Browser-Anfragen an Google allein für die Schriftbereitstellung ausgelöst. Einzelne Bilder oder Gestaltungselemente können von unseren eigenen Domains/Subdomains geladen werden; dabei fallen technische Verbindungsdaten bei den jeweils eingesetzten Hosting- bzw. CDN-Anbietern an.

Davon unabhängig können prozessbezogene Dokumenten-, Status- und Nachweisdaten in den eingesetzten Formular-, Speicher- und Workflow-Systemen für bis zu 12 Monate gespeichert werden, soweit dies für Vertragsdurchführung, Support, Fehleranalyse, Nachweis- und Sicherheitszwecke erforderlich ist.